1. Unsere Sprachen
Anfragen bearbeiten wir schriftlich auf Englisch oder Japanisch: über unser Kontaktformular, per E-Mail, WhatsApp, Telegram oder über Nachrichten in sozialen Medien.
Telefonisch sind wir nur auf Japanisch erreichbar. Unser Ansprechpartner ist nicht immer im Büro, schreiben Sie uns daher bitte. In der Regel antworten wir innerhalb eines Werktags.
Verträge, gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen (die „Erläuterung wichtiger Sachverhalte“, 重要事項説明) und amtliche Dokumente sind auf Japanisch. Damit Sie sie verstehen, erhalten Sie von uns schriftliche Erläuterungen auf Englisch.
Die Seiten dieser Website in weiteren Sprachen sollen Ihnen helfen, uns zu finden. Wenn Sie uns in einer anderen Sprache schreiben, antworten wir auf Englisch.
2. Was wir für Sie tun können
- Mieten: Wohnungen und Häuser in Tomakomai und Chitose, auch von Vermietern, die offen für internationale Mieter sind. Wir erklären Ihnen die Prüfung durch Mietbürgschaftsgesellschaften und die Einzugskosten auf Englisch.
- Kaufen: leerstehende Häuser (akiya), Bestandsimmobilien, Grundstücke und Anlageimmobilien.
- Verkaufen: Häuser in Hokkaido, die Ihnen gehören oder die Sie geerbt haben, auch mit zurückgelassenen Möbeln und Gegenständen, und auch während Sie im Ausland leben.
- Gewerbeflächen: Grundstücke und Lagerhallen nahe dem Hafen Tomakomai und im Raum Chitose für Logistik, Fabriken und Mitarbeiterunterkünfte.
3. So funktioniert der Immobilienkauf in Japan
- Anfrage: Nennen Sie uns Lage, Budget, Zweck und Zeitrahmen. Wir suchen passende Angebote, auch Objekte, die nicht auf dieser Website zu sehen sind.
- Besichtigung: vor Ort oder, wenn Sie im Ausland sind, per Videoanruf.
- Kaufantrag: ein schriftliches Angebot an den Verkäufer mit Preis und Bedingungen.
- Erläuterung wichtiger Sachverhalte: Vor Vertragsschluss muss ein staatlich geprüfter Immobilienmakler (takken-shi) die rechtlichen und baulichen Einzelheiten der Immobilie auf Japanisch erläutern. Wir geben Ihnen vorab eine schriftliche Zusammenfassung auf Englisch.
- Kaufvertrag und Anzahlung: Bei Vertragsunterzeichnung wird eine Anzahlung (oft 5 bis 10 % des Kaufpreises) geleistet.
- Abwicklung und Übergabe: Der Restbetrag wird gezahlt, das Eigentum wird von einem Fachmann für Registereintragungen (shiho-shoshi) eingetragen, und Sie erhalten die Schlüssel.
4. So funktioniert das Mieten in Japan
- Anfrage und Besichtigung.
- Mietantrag: Die meisten Vermieter verlangen eine Mietbürgschaftsgesellschaft und einen Notfallkontakt. Manche fragen außerdem nach einer Kontaktperson, die Japanisch spricht.
- Prüfung durch den Vermieter und die Bürgschaftsgesellschaft, in der Regel einige Tage bis eine Woche.
- Erläuterung wichtiger Sachverhalte (auf Japanisch, mit unserer englischen Zusammenfassung) und Mietvertrag.
- Einzugskosten: üblicherweise eine Kaution, manchmal Schlüsselgeld, die erste Monatsmiete, die Gebühr der Bürgschaftsgesellschaft, die Feuerversicherung und die Maklergebühr.
- Schlüsselübergabe und Einzug.
5. Unterlagen, die Sie in der Regel benötigen
- Aufenthaltskarte (für in Japan Ansässige) und Reisepass
- Einkommens- oder Beschäftigungsnachweis (für Mietverträge und Kredite)
- Für den Kauf: eine Bescheinigung über Ihr registriertes Namenssiegel, wenn Sie in Japan gemeldet sind. Nicht Ansässige legen stattdessen in der Regel eine Unterschriftsbeglaubigung und eine eidesstattliche Erklärung zur Anschrift vor, die bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einem Notar abgegeben wird.
- Ein Notfallkontakt in Japan (für Mietverträge)
6. Hinweise für Käufer mit Wohnsitz außerhalb Japans
- Nach dem Devisen- und Außenhandelsgesetz muss eine nicht ansässige Person, die in Japan Immobilien erwirbt, grundsätzlich innerhalb von 20 Tagen nach dem Erwerb über die Bank of Japan eine Meldung an den Finanzminister abgeben. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Immobilie dem eigenen Wohnen dient.
- Immobilieneigentümer zahlen jährlich Grundsteuer (Steuer auf Anlagevermögen). Wenn Sie im Ausland leben, müssen Sie in der Regel einen Steuervertreter in Japan bestellen, der Steuerbescheide entgegennimmt und Erklärungen einreicht.
- Die Eintragung des Eigentums übernimmt ein Fachmann für Registereintragungen (shiho-shoshi); dessen Honorar und die Eintragungssteuer trägt der Käufer.
- Hypothekendarlehen japanischer Banken sind für nicht Ansässige nur sehr eingeschränkt erhältlich, daher werden Käufe oft bar bezahlt.
- Wir können Ihnen Fachleute für Registereintragungen und Steuerberater vermitteln. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
7. Maklergebühren
Unsere Gebühren überschreiten niemals den gesetzlichen Höchstsatz nach dem japanischen Immobilienmaklergesetz (zzgl. 10 % Verbrauchsteuer):
| Verkauf, Preis über 4 Mio. JPY | 3 % des Preises + 60.000 JPY |
|---|---|
| Verkauf, Preis 2 bis 4 Mio. JPY | 4 % des Preises + 20.000 JPY |
| Verkauf, Preis bis 2 Mio. JPY | 5 % des Preises |
| Günstige leerstehende Häuser, Preis bis 8 Mio. JPY | Bis zu 300.000 JPY (330.000 JPY inkl. Steuer), nach vorheriger Vereinbarung |
| Vermietung | Insgesamt bis zu einer Monatsmiete |
Dolmetscher sind nicht inbegriffen. Wenn Sie für die Erläuterung wichtiger Sachverhalte oder den Vertrag einen Dolmetscher wünschen, beauftragen Sie diesen bitte auf eigene Kosten; die Abstimmung übernehmen wir gern.
8. Unser Einzugsgebiet
- Tomakomai: eine Industrie- und Hafenstadt an der Pazifikküste, etwa 30 bis 40 Minuten mit Zug oder Auto vom Flughafen New Chitose entfernt.
- Chitose: Standort des Flughafens New Chitose und einer wachsenden Halbleiterindustrie.
- Shiraoi: eine ruhige Stadt am Meer und an Seen, Heimat von Upopoy, dem Nationalen Ainu-Museum.
- Higashi-Iburi (Atsuma, Abira, Mukawa) und auf Anfrage andere Teile Hokkaidos.
9. Kontakt
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder senden Sie uns eine Textnachricht über WhatsApp. Schreiben Sie auf Englisch oder Japanisch.